Erstattung von Inkontinenzprodukten
Ein Merkblatt des Bundesverbands Medizintechnologie klärt über die Erstattung von Inkontinenzprodukten auf.
"Inkontinenzhilfsmittel zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Hier gilt eine gesetzliche
Zuzahlungsregelung von 10 % je Packung, höchstens jedoch 10 ?/Monat für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel.
Private Aufzahlungen des Patienten ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Abgabepreis und dem
Erstattungsbetrag durch die Krankenkasse (bundesweite Festbeträge)."
Interessant ist auch die lange Liste von Inkontinenzprodukten! Vorlagen, Netzhosen und Inkontinenzhosen machen dabei nur den kleinsten Anteil aus. Alleine schon des überblickes lesenswert!
Die Bröschüre gibt es hier:
+ bvmed.de
Labels: Rezept




